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- Bürgerservicebüro

Nebenwohnung


Kurzinformationen

Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als 6 Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von 6 Monaten erfolgen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

 

 

Sachbereich Pass-und Meldewesen (Einwohnermeldeamt)

 

  • allgemeine Verwaltungsaufgaben des Einwohnermeldeamtes
  • An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnortes
  • Ausstellen von Bescheinigungen
  • Ausweis- und Passangelegenheiten
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Führungszeunisse
  • Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39136
Telefax (035322) 39239

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239