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- Bürgerservicebüro

Personalausweis, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.


Beschreibung

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Voraussetzungen für die Beantragung:

  • Erstantrag

    • Vollendung des 16. Lebensjahres

    • Deutsche Staatsangehörigkeit

  • Neubeantragung

    • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.

    • Namensänderung.

    • Verlust des Personalausweises.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

    • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

  • Neubeantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    • Geburtsurkunde

    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

  • Vorläufiger Personalausweis

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis bis 3 Monate


Gebühren

  • Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR

  • Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €

  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

 

  • Weitere Gebührenregelungen

    • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei

    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro

    • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei

    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro

    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter


Ansprechpartner

Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39136
Telefax (035322) 39239

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239