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Beglaubigung


Kurzinformationen

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.

 

 


Beschreibung

Beglaubigt werden

Nicht beglaubigt werden


Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren


Ansprechpartner

Frau Stefanie Kunze
Zimmer: 006 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39135
Telefax (035322) 39239