Informationen "Holzfeuer im Freien"

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Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

aus aktuellem Anlass, möchte ich ihnen einen kurzen Hinweis zum Thema „Holzfeuer im Freien“ geben.

 

Nun kommt die Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger ihre Gärten für die neue Saison vorbereiten. Hierbei werden insbesondere Bäume und Sträucher verschnitten, wobei Holzverschnitt anfallen wird. Dieser kann bei Kleinstmengen im eigenen Garten kompostiert, zu einem Entsorger transportiert (z.B. Heim & Grund aus Finsterwalde, Firma Galle GmbH aus Sonnewalde - meist gegen Entgelt - und weitere) oder unter Einhaltung bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden.

 

Ich möchte speziell darauf hinweisen, dass bei der Verbrennung im Freien, darauf zu achten ist, dass ausschließlich trockenes und naturbelassenes Holz verwendet werden darf und die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens einen Meter beträgt. Sobald sich jedoch die „Nachbarschaft“ durch dieses Feuer belästigt fühlt (auch wenn alle Verhaltensrichtlinien eingehalten werden) und diese Belästigung auch tatsächlich vorliegt, ist es unverzüglich zu löschen!

Das Recht auf Verbrennung endet, wenn in das Recht (Belästigung) eines Mitmenschen eingegriffen wird. (für weiterreichende Informationen beachten Sie bitte die Informationsbroschüre im Anhang)

 

Hinweise und Auskünfte in denen Bürgerinnen- und Bürgern bereits die Information erhalten haben, größere Feuer können bei der Stadtverwaltung per Antrag genehmigt werden, treffen in Doberlug-Kirchhain nicht zu. Die Stadtverwaltung Doberlug-Kirchhain genehmigt ausschließlich „Traditionsfeuer“, die durch die Ortsteile selbst, durch Institutionen wie die Kirche oder durch ortsansässige Vereine durchgeführt und für die Allgemeinheit bestimmt sind. Dies jedoch ausschließlich in der Osterzeit.

 

Private Feuer werden, seitdem das Landesimmissionsschutzgesetz gelockert wurde, (private Bürger können nunmehr ganzjährig ein Feuer mit dem Durchmesser 1x1x1m durchführen) nicht mehr von der Stadtverwaltung Doberlug-Kirchhain genehmigt.

 

Bei Fragen rund um dieses Thema, kontaktieren sie bitte den Fachbereich 1 Bürgerservice, ihrer Stadtverwaltung Doberlug-Kirchhain.

 

 

Christian Steinborn

Sachbearbeiter Sicherheit

und Ordnung

 

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