- Bürgerservicebüro

Genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit


Kurzinformationen

Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen

Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

und

nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.



Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239