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Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten

Werbeanlagen, genehmigungsfreie


Kurzinformationen

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
  • bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
  • bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
  • bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden

  • Besondere Aufgaben bei der Stadtsanierung
  • Grundsatzangelegenheiten Bauen und Erhalten
  • Liegenschaftsservice
  • Hoch- und Tiefbau

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:

  • Ausführung der geplanten Werbeanlagen
  • farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
  • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag
  • Bauvorlagen

Ansprechpartner

Frau Kerstin Stahl
Zimmer: 115 (1. OG)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39170
Telefax (035322) 2271