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- Sachbereich Ordnung und Sicherheit

Sonderparkberechtigung für Bewohner


Kurzinformationen

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.

 

  • allgemeine Ordnungsangelegenheiten
  • Sondernutzungen

 


Beschreibung

Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.


Rechtsgrundlagen

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Fahrzeugschein (Kopie)
  • Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.

Fristen

2 Jahre


Gebühren

ca. 20 - 30 EUR


Ansprechpartner

Frau Sandra Freigang
Zimmer: 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39132
Telefax (035322) 2271

Herr Fred Richter
Zimmer: 010 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39130
Telefax (035322) 2271

Herr Christian Steinborn
Zimmer 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39131
Telefax (035322) 2271