Sachbereich Ordnung und Sicherheit
Sonderparkberechtigung für Bewohner
Kurzinformationen
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.
- allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Sondernutzungen
Beschreibung
Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Fahrzeugschein (Kopie)
- Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.
Fristen
2 Jahre
Gebühren
ca. 20 - 30 EUR
Ansprechpartner
Frau Sandra Freigang
Zimmer: 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39132
(035322) 2271
Herr Fred Richter
Zimmer: 010 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39130
(035322) 2271
Herr Christian Steinborn
Zimmer 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39131
(035322) 2271