- Bürgerservicebüro

Nebenwohnung


Kurzinformationen

Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als 6 Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von 6 Monaten erfolgen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

 

 

Sachbereich Pass-und Meldewesen (Einwohnermeldeamt)

 


Beschreibung

 


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39136
Telefax (035322) 39239

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239