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- Bürgerservicebüro

Personalausweis, vorläufiger


Kurzinformationen

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.


Beschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

  • die Geburtsurkunde

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass


Fristen

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: bis 3 Monate


Gebühren

  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro


Ansprechpartner

Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39136
Telefax (035322) 39239

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239