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Schülerfahrausweis und Schulsozialfonds für das Schuljahr 25/26

Sehr geehrte Eltern,

 

die elektronische Busfahrtkarte muss in jedem Schuljahr neu freigeschaltet werden. 

Dementsprechend ist es notwendig, in jedem Schuljahr die Anträge neu auszufüllen!!!

Bitte laden Sie sich das entsprechende, unten aufgeführte Dokument herunter und füllen es aus. Bitte denken Sie daran, dass Kinder, die im nächsten Schuljahr die 4. oder die 7. Klasse besuchen, ein Passfoto einreichen müssen.

Den Antrag können Sie bis zum 11. April in der Schule abgeben oder bis zum 15. April selbst beim Landkreis einreichen. Schüler der zukünftigen 7. Klassen haben dafür noch bis Juni Zeit und können ihren Antrag selbstverständlich in unserer Schule bis zum 23.Juni zur Weiterleitung abgeben oder ihn bis zum 26.06.25 selbst zum Landkreis senden.

 

Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass 

Bürgergeld- Empfänger im Rahmen der Schulbuchbeschaffung vom Elternanteil befreit sind.

Sollte das für Sie zutreffen, benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Zuwendungsbescheides (Bürgergeld, Wohngeld,..). 

Dabei sollte das Schulkind als Empfänger der Bedarfsgemeinschaft zu erkennen sein.

Summen sind nicht relevant, diese können von Ihnen geschwärzt sein.

Bitte geben Sie den aktuellen Zuwendungsbescheid bis zum 31.03.2025 in der Schule ab.

 

 

Gez. H. Weißenborn

Weitere Informationen

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