Sonderöffnung Einwohnermeldeamt entfällt ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 entfällt die Sonderöffnung im Einwohnermeldeamt (erster Samstag des Monats).
Es gelten zukünftig ausschließlich die regulären Öffnungszeiten.

 

Ausnahmen werden nur bei nachweislich unabweisbarem Bedarf und nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Einwohnermeldeamt zugelassen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen