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Information für alle Eltern - Was müssen Eltern tun, um von ihren Elternbeiträgen teilweise oder vollständig befreit zu werden?

Die Eltern müssen ab Februar 2021 bis zum 15. eines Monats verbindlich gegenüber dem Träger (in der Kindertagesstätte) erklären, in welchem Umfang sie die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat in Anspruch nehmen wollen.

Mit dieser verbindlichen Erklärung leisten sie einen Beitrag dazu, den Personaleinsatz und die Gruppenbildung in der pandemischen Situation unter Beachtung des Rahmenhygieneplans bedarfsgerecht zu gestalten.

Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht notwendig.

Für den Monat Januar 2021 wir von der Betreuung laut Gruppenbuch ausgegangen.
Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden entsprechend überprüft und gegebenenfalls erstattet.

 

Fachbereich 1 - Bürgerservice