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Presseinformation Nr. 2021/02/03 - Landrat Christian Heinrich-Jaschinski: Die 15-Kilometer-Regelung für den Landkreis Elbe-Elster ist ab sofort aufgehoben

Inzidenzwert im Landkreis seit 30. Januar unter 200/Vorgesehene Lockerung der Eindämmungsverordnung tritt in Kraft

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erreichten mit der Einführung eines Bewegungsradius für Landkreise und Städte mit hohen Infektionswerten Anfang Januar eine neue Stufe. Auch im Landkreis Elbe-Elster gilt seit dem 11. Januar 2021 neben anderen Beschränkungen der 15-Kilometer-Radius. Dieser besagt, dass betroffene Regionen mit einem Inzidenz-Wert von mehr als 200 Ansteckungen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen den eigenen Wohnort darüber hinaus nur noch bei triftigen Gründen verlassen dürfen. Dieser Wert war in Elbe-Elster zu diesem Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch. Lediglich begründete Fahrten, zum Beispiel zum Arzt oder zum Arbeitsplatz waren erlaubt. In Brandenburg, so auch in Elbe-Elster, gilt als Marke für die Berechnung der zulässigen 15-Kilometer-Entfernung die Kreisgrenze.

Seit fünf Tagen in Folge liegt der 7-Tage-Inzidenzwert in Elbe-Elster unter der Marke von 200. Daher ist die 15-Kilometer-Regelung ab 04. Februar aufgehoben. Alle anderen Einschränkungen nach der Eindämmungsverordnung bleiben bestehen. Deshalb appelliert Landrat Christian Heinrich-Jaschinski nach wie vor: „Trotz rückläufiger Infektionszahlen haben wir immer noch ein hohes Niveau. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die seit Monaten bestehenden A-H-A-L-Regeln einzuhalten.“