Weisung des Landkreises Elbe-Elster vom 23.03.2021 zu Osterfeuern sowie Traditions- und Brauchtumsfeuern

Die Weisung des Landkreises EE vom 23.03.2021 beinhaltet, dass auf der Grundlage gem. §§ 7 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Ordnungsbehördengesetz – OBG, Genehmigungen nach § 7 Abs. 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes - LImschG - für Osterfeuer und andere Traditions- und Brauchtumsfeuer mindestens bis zum 11. April 2021 nicht zu erteilen sind.
 

Diese Weisung verlängert sich über den 11. April 2021 hinaus, solange nach der 7. SARS-CoV-2-EindV oder einer entsprechenden Nachfolgeregelung im Landkreis Elbe-Elster der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und von privaten Feiern nur mit den Angehörigen von höchstens zwei Hausständen gestattet ist.
 

Nicht von der Weisung betroffen sind private einfache Holzfeuer im Freien auf privaten Grundstücken, wobei nur der nach der Eindämmungsverordnung zulässige Personenkreis teilnehmen darf.
 

Die Größe des Feuerhaufens (d.h. ein Holzfeuer) darf sowohl im Durchmesser als auch in der Höhe einen Meter nicht überschreiten.

Weisung vom 23.03.2021 - Landkreis Elbe-Elster