Sonnewalder Gebührenbescheide erst im April

Versand der Gebührenbescheide für das Gebührengebiet Sonnewalde erfolgt erst im April 2020
Die Jahresgebührenbescheide 2019 für das Gebührengebiet Sonnewalde werden in diesem Jahr erst im April versandt. Hiervon betroffen sind alle Ortsteile der Stadt Sonnewalde sowie der Ortsteil Frankena der Stadt Doberlug-Kirchhain.
Hintergrund dieser Entscheidung des Verbandes ist das Ergebnis einer Normenkontrollklage zu den  Trinkwassergebühren 2017 für das Gebührengebiet Sonnewalde.
Aufgrund der fehlenden Vollständigkeit der Satzungsregelungen zu den „Vollbeitragszahlern“ und zu den „Nichtbeitragszahlern“ hat das Gericht die Unwirksamkeit der „Gebührensatzung zur
Wasserversorgungssatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Sonnewalde“ vom 08.12.2016 festgestellt.
Weder die Einteilung in zwei Trinkwassergebührenbereiche noch die Kalkulation für die Gebühren wurden durch das Gericht beanstandet. Der Verband wird somit rückwirkend eine neue Gebührensatzung beschließen und anschließend die Gebührenbescheide in der zweiten Aprilhälfte versenden.
Zwischenzeitlich gezahlte Abschläge wird der Verband selbstverständlich berücksichtigen.