Einladung zur außerplanmäßigen Stadtverordnetenversammlung
Einladung zur außerplanmäßigen Stadtverordnetenversammlung am 12. 04. 2021, um 18:00 Uhr in Form einer Videokonferenz.
Die Öffentlichkeit wird eingeladen an der Liveübertragung der Sitzung im Sitzungsraum 004 des Rathauses Doberlug-Kirchhain, Am Markt 8 teilzunehmen.
Tagesordnung
Auf Grund der Vorgaben des Fördermittelgebers aus der Richtlinie „Ganztagsbeschleunigungs-programm“ sind die Fristen zur Umsetzung der Baumaßnahme relativ kurz, so dass die Baumaßnahme zeitnah begonnen werden muss. Das weitere Verfahren zur Umsetzung des Projektes muss somit unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Die Stadtverordneten-versammlung hat bislang lediglich die ersten Umsetzungsschritte freigegeben, jedoch noch nicht die Beauftragung des zweiten Abschnittes des mit der Firma KLEUSBERG GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrages. Diese Entscheidung ist nunmehr unverzüglich zu treffen, so dass unter diesen Umständen die in der letzten Sitzung bereits angekündigte außerplanmäßige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einberufen werden muss.
Nach § 34 Abs. 1 Satz BbgKVerf ist die Gemeindevertretung (SVV) einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Insbesondere, wenn es um die Einberufung der Sitzung in vereinfachter Form (nicht entsprechend der Form und Frist gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung) geht.
TOP |
I. Öffentlicher Teil |
01 |
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
02
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Feststellung der Tagesordnung |
03 |
493/21 Vergabe von Leistungen für den Hortneubau auf dem Gelände der Berg-Grundschule, Finsterwalder Straße 7 in Doberlug-Kirchhain |
04 |
Schließung der öffentlichen Sitzung |
gez.
Sebastian Rudolph
Vorsitzender
der Stadtverordnetenversammlung