Einladung zur außerplanmäßigen Stadtverordnetenversammlung

Einladung zur außerplanmäßigen Stadtverordnetenversammlung am 12. 04. 2021, um 18:00 Uhr in Form einer Videokonferenz.

Die Öffentlichkeit wird eingeladen an der Liveübertragung der Sitzung im Sitzungsraum 004 des Rathauses Doberlug-Kirchhain, Am Markt 8 teilzunehmen.

 

Tagesordnung

 

Auf Grund der Vorgaben des Fördermittelgebers aus der Richtlinie „Ganztagsbeschleunigungs-programm“ sind die Fristen zur Umsetzung der Baumaßnahme relativ kurz, so dass die Baumaßnahme zeitnah begonnen werden muss. Das weitere Verfahren zur Umsetzung des Projektes muss somit unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Die Stadtverordneten-versammlung hat bislang lediglich die ersten Umsetzungsschritte freigegeben, jedoch noch nicht die Beauftragung des zweiten Abschnittes des mit der Firma KLEUSBERG GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrages. Diese Entscheidung ist nunmehr unverzüglich zu treffen, so dass unter diesen Umständen die in der letzten Sitzung bereits angekündigte außerplanmäßige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einberufen werden muss.

 

Nach § 34 Abs. 1  Satz BbgKVerf ist die Gemeindevertretung (SVV) einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Insbesondere, wenn es um die Einberufung der Sitzung in vereinfachter Form (nicht entsprechend der Form und Frist gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung) geht.

 

 

                

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I. Öffentlicher Teil

 

01

 

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

 

02

 

 

Feststellung der Tagesordnung

03

493/21

Vergabe von Leistungen für den Hortneubau auf dem Gelände der Berg-Grundschule, Finsterwalder Straße 7 in Doberlug-Kirchhain

 

04

 

Schließung der öffentlichen Sitzung

           

 

    

 

 

gez.

 

Sebastian Rudolph

Vorsitzender

der Stadtverordnetenversammlung

 

 

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