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News-Ticker

 

Sachbereich Finanzbuchhaltung

Vollstreckung


Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.

 

  • allgemeine Zuweisung und Umlagen
  • Controlling
  • Finanzbuchhaltung
  • Hauswirtschaft
  • Kreditwesen
  • Stadtkasse
  • Zahlungsabwicklung


Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

  • wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
  • über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
  • die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
  • wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen

http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13894.de

 

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkosto


Ansprechpartner

Frau Hübscher
Zimmer 108 (1. OG)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39158
Telefax (035322) 2271