Bürgerservicebüro
Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Eheschließung
Namensänderungen
Beurkundungen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)
Urkundenbeschaffung
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Beglaubigte Abschriften: € 8,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ansprechpartner
Standesamt
Raum 006
Am Markt 8
(035322) 39135
(035322) 39139
Formulare
- Anforderung Urkunden aus dem Eheregister
- Anforderung Urkunden aus dem Geburtenregister
- Anforderung Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Anforderung Urkunden aus dem Sterberegister