Bürgerservicebüro
Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.
Eheschließung
Namensänderungen
Beurkundungen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)
Urkundenbeschaffung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Geburtsbescheinigung
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
Personalausweis
Heiratsurkunde
bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Geburtsurkunde
wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Heiratsurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte
falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese beim Standesamt vorzulegen
In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten
Spätaussiedler
erforderliche Vaterschaftsanerkennung
gewünschte Namenserteilung
Gebühren
10,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Ansprechpartner
Standesamt
Raum 006
Am Markt 8
(035322) 39135
(035322) 39139