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Bürgerservicebüro

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.

 

 

  • Eheschließung

  • Namensänderungen

  • Beurkundungen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)

  • Urkundenbeschaffung

 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung

  • Sind die Eltern miteinander verheiratet:

    • Personalausweis

    • Heiratsurkunde

    • bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung

  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:

    • wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Geburtsurkunde

    • wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Heiratsurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)

    • Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte

    • falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, ist diese beim Standesamt vorzulegen

  • In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten

    • Spätaussiedler

    • erforderliche Vaterschaftsanerkennung

    • gewünschte Namenserteilung


Gebühren

10,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.

 


Ansprechpartner

Standesamt
Raum 006
Am Markt 8
Telefon (035322) 39135
Telefax (035322) 39139


Formulare

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