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Bürgerservicebüro

Gaststättenerlaubnis, vorläufige Erlaubnis beantragen


Kurzinformationen

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. Eine Gaststättenerlaubnis ist nicht mehr erforderlich.


  • Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
  • An-, Um- und Abmeldungen

Rechtsgrundlagen


Fristen

mind. 4 Wochen vorher


Ansprechpartner

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239