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Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten

Bauvorbescheide


Kurzinformationen

Der Vorbescheid gibt dem Bauherrn in den entscheidenden Fragen frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit und lässt für den eigentlichen Bauantrag noch ausreichend Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung. Ein Vorbescheid empfiehlt sich somit in allen Fällen, in denen mit einem nur eingeschränkten Planungs- und Kostenaufwand baurechtliche Grundsatzfragen verbindlich geklärt werden sollen. Die durch den Vorbescheid vorweg genommene Klärung von Teilaspekten muss dann beim späteren Genehmigungsverfahren nicht noch einmal vorgenommen werden. So kann der Bauantrag später bereits in der grundsätzlich zulässigen Form gestellt und von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde entsprechend zügig bearbeitet werden.


  • Besondere Aufgaben bei der Stadtsanierung
  • Grundsatzangelegenheiten Bauen und Erhalten
  • Liegenschaftsservice
  • Hoch- und Tiefbau

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 13 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauvorlagen für einen Vorbescheid müssen nicht von einem vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden, sollten aber die Anforderungen der Bauvorlagenverordnung in wichtigen Punkten, wie z. B. Anzahl der Ausfertigungen, Lichtbeständigkeit, Größe, Maßstabtreue, erfüllen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauanfrage
  • Bauvorlagen

Fristen

Die Gültigkeit eines Vorbescheides beträgt 6 bzw. 3 (Denkmalschutz/Naturschutz) Jahre.


Ansprechpartner

Frau Kerstin Stahl
Zimmer: 115 (1. OG)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39170
Telefax (035322) 2271