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Sachbereich Ordnung und Sicherheit

Veranstaltung


Kurzinformationen

Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit folgende Angaben:

  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Ort der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift

Fristen

Anmeldung 48 Stunden vorher


Ansprechpartner

Frau Sandra Freigang
Zimmer: 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39132
Telefax (035322) 2271

Herr Fred Richter
Zimmer: 010 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39130
Telefax (035322) 2271

Herr Christian Steinborn
Zimmer 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39131
Telefax (035322) 2271


Formulare

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