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Sonderparkberechtigung für Bewohner


Kurzinformationen

Der Bewohnerparkausweis berechtigt zur Nutzung der Bewohnerparkplätze, beinhaltet aber keinen Anspruch auf einen eigenen Parkplatz. Ferner kann bei Fremdbelegung der Parkflächen nicht das Recht abgeleitet werden, ordnungswidrig zu parken.

 

  • allgemeine Ordnungsangelegenheiten
  • Sondernutzungen

 


Beschreibung

Bewohnerparkausweis gibt es für Fahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen und 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.


Rechtsgrundlagen

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
  • Fahrzeugschein (Kopie)
  • Wenn der Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges ist, Nachweis über die dauernde Nutzung.

Fristen

2 Jahre


Kosten

ca. 20 - 30 EUR


Ansprechpartner


- Sachbereich Ordnung und Sicherheit

Frau Sandra Freigang
Zimmer: 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39132
Telefax (035322) 2271
E-Mail

Herr Fred Richter
Zimmer: 010 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39130
Telefax (035322) 2271
E-Mail

Herr Christian Steinborn
Zimmer 011 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39138
Telefax (035322) 2271
E-Mail