Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 EUR
Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen 69,50 EUR
Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 EUR
Personen unter 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 91,50 EUR
Personen über 24 Jahren, Standard 70,00 EUR
Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage) 102,00 EUR
Personen über 24 Jahren mit 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 EUR
Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 124,00 EUR
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Ausweis für Binnenschiffer und deren Familienangehörige für die Flussschifffahrt auf der Donau (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) 16 EUR
Ausweis, der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) 8 EUR
Die Gebühr ist zu verdoppeln
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Gebühren sind nicht zu erheben
für die Ausstellung oder Änderung eines amtlichen Passes;
für die Ausstellung oder Änderung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder Ausweises, wenn die Ausstellung von Amts wegen erfolgt oder die Änderung von Amts wegen eingetragen wird;
für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen Ausweis.