Personalausweis, Verlust
Kurzinformationen
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
- den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
- seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
- seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
- Bürgerservicebüro
Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8 (035322) 39136
(035322) 39239
Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8 (035322) 39137
(035322) 39239