Bürgerservicebüro
Schaustellung von Personen, beantragen
Kurzinformationen
Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen die Schaustellung von Personen veranstalten oder seine Geschäftsräume dafür zur Verfügung stellen will, benötigt gemäß § 33a Abs. 1 Gewerbeordnung dafür eine Erlaubnis. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.
Sachbereich Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
- Bürgerbüro / Gewerbe
- Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Beschreibung
Erlaubnisinhaber kann dabei eine natürliche oder juristische Person sein. Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis muss so rechtzeitig vor der Veranstaltung beantragt werden, dass die für das Erlaubnisverfahren benötigten Unterlagen vom Antragsteller beschafft und eingereicht werden können.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
unabhängig von der Person/Art des Antragstellers immer:
- Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung (nur in Einzelfällen)
- bei Neuerrichtungen (erstmalige Nutzung für Schaustellung von Personen) Baugenehmigung
- Gebührenvorschuss (25% der zu erwartenden Erlaubnisgebühr)
bei natürlichen Personen für den Gewerbetreibenden und bei Personengesellschaften für alle Gesellschafter, die nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind:
- Antrag (schriftlich und unterschrieben) mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregister-Auskunft für natürliche Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war
bei juristischen Personen:
- Antrag (schriftlich und unterschrieben) mit Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten
- Gewerbezentralregister-Auskunft für juristische Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war
- Handelsregisterauszug
für alle gesetzliche Vertreter:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregister-Auskunft für natürliche Personen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war
Fristen
rechtzeitig vor der ersten Veranstaltung
Gebühren
- mit unbeschränkter Geltungsdauer: 128,00 – 767,00 EUR
- mit beschränkter Geltungsdauer: 51,00 – 256,00 EUR
Ansprechpartner
Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39137
(035322) 39239