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Pflegestützpunkt Herzberg/Elster

Antworten auf viele Fragen rund um die Pflege
gibt der Pflegestützpunkt


Eine Behinderung, eine chronische Krankheit, oftmals auch
ständig zunehmende, schwerwiegende Alterserscheinungen
können einen bisher mehr oder weniger selbstständigen Menschen
in die Lage bringen, dass er plötzlich Pflege braucht. Pflegebedürftig
zu werden ist ein Schicksal, das kann jungen oder
alten Menschen widerfahren. Das kann sehr plötzlich geschehen
- von einem Tag auf den anderen -, der Prozess kann sich aber
auch allmählich und schleichend vollziehen. Für die Betroffenen
ist es nicht leicht, plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Es kommen viele Fragen auf den Hilfebedürftigen und seinen
Angehörigen zu.
Oft gestellte Fragen sind zum Beispiel:
Wann ist Pflegebedürftigkeit gegeben?
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes
in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des
Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität
und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich
für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder
höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Wo kann ich Pflegeleistungen beantragen?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu
können, müssen Betroffene einen Antrag bei der Pflegekasse
stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei der Krankenkasse. Die
Antragstellung kann auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder
guter Bekannter übernehmen, wenn er dazu bevollmächtigt ist.
Sobald ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt
diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Um Leistungen voll in Anspruch nehmen zu können, muss das
Mitglied in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei
Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert
gewesen sein.
Welche unterschiedlichen Pflegestufen gibt es?
Ja nach Umfang des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen
einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Je nach
Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen.
Der von den Pflegekassen beauftragte Medizinische Dienst der
Krankenversicherung erstellt ein Gutachten, um die Pflegebedürftigkeit
festzustellen. Der Hilfebedarf wird bei den Verrichtungen
in den Bereichen der Grundpflege: Körperpflege, Ernährung
und Mobilität beurteilt. Auch die Hilfe im Haushalt wie einkaufen,
reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Fenster putzen usw.
wird hierbei berücksichtigt, ist aber nicht vorrangig zu sehen.
Allein ein hauswirtschaftlicher Hilfebedarf begründet noch keine
Pflegestufe. Auch Personen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz, die keine Pflegestufe haben, können seit
Einführung der Pflegereform, Betreuungsgeld je nach Grad der
Einschränkung in Höhe von 100 bzw. 200 Euro monatlich in
Form von Sachleistungen erhalten. Man spricht hier von der so
genannten „Pflegestufe 0".
Vorrangig besteht der Wunsch, auch als Pflegebedürftiger in der
eigenen Häuslichkeit zu verbleiben. Wer kann mir helfen? Familienmitglieder,
Hausarzt, ambulante Fachpflegekräfte, Nachbarn,
Freunde? Wie oft kann ich mit Unterstützung rechnen und wie
verlässlich ist diese?
Um eventuelle Schwierigkeiten von Anfang an zu vermeiden,
stehen die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Herzberg/ Elster
mit einer individuellen trägerneutralen und kostenlosen Beratung
zu allen Fragen der Pflege, bei Pflegebedürftigkeit und
Behinderung gern zur Seite. Damit Pflegebedürftige und ihre
Angehörigen in der ohnehin schwierigen Situation nicht mehr zu
mehreren Stellen Kontakt aufnehmen müssen, sondern kompetente
Beratung und Unterstützung „unter einem Dach" erhalten.
Eine Übersicht aller sozialen Leistungsangebote im Landkreis
Elbe-Elster sowie weitere Informationen über den Pflegestützpunkt
erhalten Sie beim Besuch auf der Homepage.

 

Pflegestützpunkt Herzberg/Elster in 04916 Herzberg, Ludwig-
Jahn-Straße 2 (im Gebäude des Landkreises Elbe-Elster)
Tel.: Pflegeberatung 0 35 35/24 78 75
Tel.: Sozialberatung 0 35 35/46 26 65
Fax: 0 35 35/46 12 66
E-Mail:

Öffnungszeiten in Herzberg:
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 13.00 Uhr
Beratungen außerhalb der Sprechstunde, sowie Hausbesuche
sind nach Vereinbarung möglich.

Kontakt

(03535) 24 78 75 Pflegeberatung

(03535) 46 26 65 Sozialberatung

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