Sachbereich Stadtplanung / Stadtsanierung
Wohnberechtigungsbescheinigung
Kurzinformationen
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unerlässlich. Die zuständigen Stellen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach § 22 Abs. 2 WoFG:
für einen Einpersonenhaushalt: 15.600,00 €
für einen Zweipersonenhaushalt: 22.000,00 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4.900,00 €
gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze
für jedes Kind um weitere: 2.000,00 €.
Es kann nur ein Antrag auf einen WBS für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden.
Der WBS gilt 1 Jahr für das gesamte Land Brandenburg. Er ist nur im Land Brandenburg gültig.
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz - BbgWoFG)
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen (GebO Wohn)
(Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder Sozialamt
BAFÖG-Bescheid/ Studienbescheinigung
letzte Rentenmitteilung
Erziehungsgeldnachweis
Personalausweis
Kopie Personalausweis(e) aller Personen, welche mitziehen
Für Selbstständige sind folgende Unterlagen notwendig:
Nachweis vom Steuerberater oder letzter Steuerbescheid
Versicherungspolicen (Kranken- /Renten- oder Lebensversicherung)
Nachweise über Besonderheiten:
Mutterpass
Schwerbehindertenausweis ggf. mit Bestätigung einer Pflegestufe
Nachweise über die Zahlung oder den Erhalt von Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €. Im Einzelfall kann auf Antrag Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung gewährt werden.
Ansprechpartner
Frau Jessica Steinke
Zimmer 111 (1.OG)
Am Markt 8 (035322) 39173
(035322) 2271