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Sachbereich Stadtplanung / Stadtsanierung

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unerlässlich. Die zuständigen Stellen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte.

 

 

 


Beschreibung

Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach § 22 Abs. 2 WoFG:

 

  • für einen Einpersonenhaushalt: 15.600,00 €

  • für einen Zweipersonenhaushalt: 22.000,00 € 

    • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4.900,00 €

       

gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze

 

  • für jedes Kind um weitere: 2.000,00 €.

     

Es kann nur ein Antrag auf einen WBS für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden.
Der WBS gilt 1 Jahr für das gesamte Land Brandenburg. Er ist nur im Land Brandenburg gültig.
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

  • Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder Sozialamt

  • BAFÖG-Bescheid/ Studienbescheinigung

  • letzte Rentenmitteilung

  • Erziehungsgeldnachweis

  • Personalausweis

  • Kopie Personalausweis(e) aller Personen, welche mitziehen

     

    Für Selbstständige sind folgende Unterlagen notwendig:

     

  • Nachweis vom Steuerberater oder letzter Steuerbescheid

  • Versicherungspolicen (Kranken- /Renten- oder Lebensversicherung)

     

    Nachweise über Besonderheiten:

     

  • Mutterpass

  • Schwerbehindertenausweis ggf. mit Bestätigung einer Pflegestufe

  • Nachweise über die Zahlung oder den Erhalt von Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines WBS beträgt 15,00 €. Im Einzelfall kann auf Antrag Gebührenermäßigung sowie Gebührenbefreiung gewährt werden.


Ansprechpartner

Frau Jessica Steinke
Zimmer 111 (1.OG)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39173
Telefax (035322) 2271